Du kannst auf drei Vertretungsebenen deine Stimme abgeben, das heißt du bekommst drei Wahlzettel mit in die Wahlkabine.
Alle antretenden Kandidat*innen und Listen an der TU Wien findest du hier
Studienvertretung:
Die Studienvertretung besteht aus fünf gewählten Vertreter*innen. Diese sind Ansprechpersonen für die Studierenden einer Studienrichtung.
Es handelt sich hier um eine Personenwahl, die Vertreter*innen werden also direkt gewählt.
Du hast hier 5 Stimmen zu vergeben!
Die Kandidatinnen der Fachschaft Architektur sind:
Viktoria Edler // Lauren Janko // Hannah Luca Kögler // Alexandra Pinca // Veronika Wladyga
Universitätsvertretung:
Die Universitätsvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der öffentlichen Universität und den Ministerien. Hier können Studierende nur eine Liste wählen und keine Einzelpersonen. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen und Listen an, die dann je nach Wahlergebnis Mandatarinnen und Mandatare (an der TU Wien sind 9-27 Mandate zu vergeben) in die Hochschulvertretung und -gremien (Senat, FH Kollegium, o.ä.) entsenden. Die Hochschulvertretung wird, je nach Wahlergebnis, von Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Liste besetzt und ist das höchste Gremium, bei dem Studierende ein Mitwirkungsrecht in der Hochschule besitzen.
Die Fachschaft Architektur empfiehlt die tu*basis
Bundesvertretung
Die Bundesvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien, der Hochschulkonferenz, der Fachhochschulkonferenz, der Rektor_innenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz und der Universitätenkonferenz. Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten. Auch hier kannst du per Listenwahlrecht eine der kandidierenden Fraktionen bzw. Listen wählen. Diese entsenden je nach Stimmenanteil in die Bundesvertretung, das Studierenden-Parlament, welche 55 Mandatarinnen und Mandatare umfasst. Der Stimmzettel ist österreichweit einheitlich. Auch wenn du an mehreren Hochschulen studierst kannst du die Bundesvertretung nur ein Mal wählen.