Seit 01.10.2021 ist die Studienplanänderung in Kraft.
Alles zum neuen Studienplan findet ihr hier.

Wenn man nach dem alten Studienplan zu studieren begonnen hat, gibt es einige Regelungen um den Umstieg zu erleichter. Diese Übergangsbestimmungen findet ihr hier.

Übergangsbestimmungen

Für Studierende die bereits nach dem alten System angefangen haben gibt es natürlich Übergangsregelungen
– es können auch zwei Module zu je 15 ECTS angerechnet werden, wenn bis 01.10.2022 alle LVA der 15 ECTS Module vollständig absolviert werden
– wer sich vor dem 1.10.2021 in den Master inskripiert hat, kann sich 5 ECTS freie Wahlfächer für die 45 ECTS Entwerfen anrechnen (egal wie viele Entwerfen bis dahin gemacht wurden)
– wer bis zum 1.10.2021 schon 40 ECTS Entwerfen hat kann sich 5 ECTS freie Wahlfächer für die 45 ECTS Entwerfen anrechnen (egal ob du schon im Master inkripiert bist)