Habilitationskommission (Habil)

Habilitationskomissionen werden eingesetzt, wenn ein*e universitätsinterne*r Lehrende*r eine dauerhafte Lehrbefugnis für ein spezielles Fachgebiet erlangen will/soll. Ein Antrag muss eine wissenschaftliche Habilitationsschrift enthalten, die neue wissenschaftliche Ergebnisse enthält. Die Kommission prüft die wissenschaftliche sowie didaktischen Qualifikationen der*s Kandidat*in. Die Studierendenvertreter*innen bewerten im Zuge des Verfahrens die didaktischen Fähigkeiten und schreiben ein entsprechendes Gutachten dazu.

Die Kommission setzt sich aus 5 Vertreter*innen der Professorenkurie, wovon mindestens ein externe*r Professor*in genannt werden muss, 2 Vertreter*innen der Universitätsassistent*innen und der wissenschaftlich/künstlerischen Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb sowie 2 Vertreter*innen der Studierenden zusammen. Diese müssen in einem einschlägigen Studium Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 120 ECTS Punkten positiv absolviert haben.

Weitere Informationen zur aktuellen laufenden Verfahren findest du auf der Homepage der Fakultät für Architektur und Raumplanung: aktuelle Habilitationsverfahren.