Hier beantworten wir eine Auswahl von Fragen, die uns regelmäßig erreichen. Falls du keine Antwort zu deinem Anliegen findest, schreib uns gern eine Mail: fsarch@gmail.com

Die Anmeldung zu den meisten Lehrveranstaltungen im Bachelor, sowie Freie Wahlfächer/Transferable Skills erfolgt über die Kursseite im TISS unter “LVA-Details”. Eine Vorlesung (VO) hat zwei Anmeldungen: Eine “LVA-Anmeldung” für den Zugang zu TUWEL, Mailverteiler, etc. und eine “Prüfungen” für den eigentlichen Prüfungstermin. +++ Studienbeginner:innen im Bachelor müssen sich vor Studienstart (nur) für eine Gruppe im “Orientierungskurs und Gegenwartsarchitektur” anmelden! +++

Die Platzvergabe für das “Integrative Entwerfen Bachelor (Bachelorarbeit)” und “Seminar Bachelor (ehemals: Wahlseminar)”, sowie die der Entwerfen, Künstlerischen Projekte und Theoriemodule im Master erfolgt über die sogenannten Bewerbungspools vor Semesterbeginn (Mitte September bzw. Februar): Bewerbungspools (Bachelor) und Bewerbungspools (Master).

Für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen (Studien-/Uniwechsel, Mitbelegung, Erasmus, etc.) ist unsere stellv. Studiendekanin Sigrun Swoboda zuständig. Kontakt und Timeslots zur Sprechstunde findet ihr hier im TISS: Visitenkarte (Stand: September 2026).

Du kannst während deines Studiums auch Lehrveranstaltungen an anderen Wiener Hochschulen belegen, vorausgesetzt die Kurse sind dort zur Mitbelegung freigegeben. Informiere dich direkt bei der jeweiligen Hochschule über deren Kursanmeldung. Eine Anrechnung erfolgt im Anschluss als “Freies Wahlfach” über unser Studiendekanat (siehe auch: Anerkennung von LVA).

Du hast das Recht, eine negative Prüfung bis zu vier Mal zu wiederholen (sprich: fünf Antritte), eine negative STEOP-Prüfung bis zu drei Mal (4 Antritte). Der vierte und der fünfte Antritt haben hierbei kommissionell zu erfolgen. Die letzte Prüfung des Studiums hat einen zusätzlichen sechsten Antritt! Positive Prüfungen darfst du ebenfalls, innerhalb von 12 Monaten nach Ablegung der Prüfung wiederholen – hierbei zählt die Note der letzten Prüfung, auch wenn diese schlechter ausfallen sollte.

Wenn du für den Prüfungstermin einer Pflichtlehrveranstaltung auf der Warteliste stehst, musst du trotzdem zum Termin erscheinen. Sollten bei der Prüfung freie Plätze vorhanden sein, kannst du sie sofort ablegen. Andernfalls muss dir der/die Studiendekan:in einen Alternativtermin ehestmöglich, jedoch innerhalb von 2 Wochen, ermöglichen (siehe: Studienrechtliche Bestimmungen § 15 (5)).

Die Nutzung der Geräte und Infrastruktur im Prefab-Lab (wie Lasercutter, Fräse, etc.) ist nur mit einem “Werkstattführerschein” möglich. Die Anmeldung erfolgt über eine LVA im TISS. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Inskription im Master bzw. die Absolvierung der VU 3DG im Bachelor.

Hier findest du den Kurs im TISS: 264.252 Einführung Prefab-Lab / Werkstattführerschein

Jede LVA, welche nicht als Pflichtlehrveranstaltung im Curriculum steht, kann als freies Wahlfach angerechnet werden – dazu zählen auch Exkursionen, Mitbelegung an anderen Hochschulen, einzelne Kurse von nicht abgeschlossenen Theoriemodulen (Master), etc.. Manche LVA werden als freies Wahlfach angeboten, diese findest du im Wahlfachkatalog oder unter “empfohlene Wahlfächer” im Master.

Transferable Skills müssen explizit als solche im Curricula definiert sein. Die entsprechende Information findest du unten auf der Kursseite im TISS. Dort findest du zwei Kataloge aus denen du Kurse auswählen kannst: Transferable Skills – Architektur und Transferable Skills (für alle Studierenden der TU).

Ein Theoriemodul ist ein Cluster aus thematisch zusammenhängenden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 10 ECTS. Im Studienverlauf des Masterstudiums müssen 30 ECTS als drei solcher Theoriemodule absolviert werden.

Damit du ein Theoriemodul beim Studienabschluss einreichen kannst, müssen alle Lehrveranstaltungen des Moduls (Modulfächer) positiv absolviert werden. Diese LVA können nicht durch andere Kurse ersetzt werden. “Empfohlene Wahlfächer” sind eine freiwillige Ergänzung und zählen zu den Freien Wahlfächern!

Du hast im Master die Möglichkeit Künstlerische Projekte aus dem Angebot der drei Forschungsbereiche des Institut für Kunst und Gestaltung zu belegen. Inhaltlich bieten diese LVA eine Auseinandersetzung mit dem Kunst- und Kulturbereich. Es können bis zu 15 ECTS beim Studienabschluss als Entwerfen angerechnet werden. Eine “Anrechnung” im formalen Sinn ist dafür nicht notwendig. Die Anmeldung erfolgt über dieselben Bewerbungspools wie die Entwerfen.

Falls du deinen Bachelor an einer anderen Hochschule erworben hast, werden dir zum Ausgleich fachlicher Unterschiede i. d. R. Lehrveranstaltungen aus unserem Bachelorstudium als Auflage erteilt, welche du (rechtlich) bis zum Ende des zweiten Semesters absolvieren musst (siehe: Universitätsgesetz § 64. (3)). Diese Kurse müssen lediglich positiv absolviert werden und zählen nicht in deinen Notenschnitt beim Studienabschluss.

Übliche Auflagen sind beispielsweise:
Bau- und Planungsrecht VO
Baudurchführung + AVA VO
Denkmalpflege VO
Landschaftsarchitektur VU – Achtung: Es gibt eine Sondergruppe für Auflagen!

“Zusatz DG” kann als Ergänzungsprüfung im Bachelor erteilt werden, wenn kein Nachweis über ausreichende schulische Kenntnisse im Fach (gemäß UBVO) erbracht werden kann. Die LVA ist eben “zusätzlich” zum Studium zu absolvieren und die 6 ECTS können beim Studienabschluss nicht als freie Wahlfächer verwendet werden. Wichtig: Es darf nicht die letzte Prüfung im Studium sein!

Hier findest du den Kurs im TISS: 104.218 Zusatzprüfung aus Darstellende Geometrie

Eine Anrechnung erfolgt über das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (bmwet.gv.at), Kontakt bei der jeweiligen Länderkammer.

Die Gegenstände der Ziviltechnikerprüfung sind:

  1. Österreichisches Verwaltungsrecht,
  2. Betriebswirtschaftslehre (allgemeine Grundsätze, Kostenrechnung, Unternehmensorganisation),
  3. die für das Fachgebiet geltenden rechtlichen und fachlichen Vorschriften und
  4. Berufs- und Standesrecht.

Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: September 2026) können folgende LVA angerechnet werden:
260.300 Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Projektentwicklung
280.081 Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Wir vertreten als Fachschaft Architektur auch die Interessen aller Studierenden im Master Building Science and Environment. Leider studiert zum aktuellen Zeitpunkt niemand von uns in diesem Programm, daher müssen wir auf den Kontakt des zuständigen Forschungsbereichs für alle inhaltlichen Fragen verweisen: lecture2593@tuwien.ac.at

Wir vertreten als Fachschaft Architektur die Interessen der Bachelor- und Masterstudierenden Architektur und Building Science and Environment. Für alle Fragen rund um das Doktoratsstudium stehen euch die Kolleg:innen der Fachschaft Doktorat zur Seite: https://fsdr.at/