Seit 2002 sind die Universitäten „autonom“. Das heißt, es existiert eine Mischung aus demokratischen und autoritären Strukturen. Über den „autonomen“ Universitäten steht weiterhin das Ministerium. Die Universitäten sind in verschiedene Ebenen gegliedert. Die TU Wien ist in Fakultäten aufgeteilt. Unsere Fakultät ist die Fakultät für Architektur und Raumplanung. Diese Fakultät ist weiter in Institute (zB. Institut für Entwerfen, Institut für Architekturwissenschaften) gegliedert, welche letztlich aus Forschungsbereichen (zB. Städtebau, Gebäudelehre, Bauphysik oder Architekturtheorie) bestehen.


Rektorat

Die Universität wird geleitet vom Rektorat. Neben dem Rektor gibt es noch vier Vizerektor*innen, die für spezifische Bereiche eingesetzt sind: Lehre, Personal, Digitalisierung und Infrastruktur und Forschung, Innovation und Internationales.

Entscheidungen im Rektorat werden durch einfache Mehrheit getroffen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Rektor. Das Rektorat hat weitestgehende Entscheidungsbefugnisse: es hat ein Veto gegen die Entscheidungen aller Gremien bis auf den Universitätsrat. Der Rektor wird von Senat vorgeschlagen und Universitätsrat bestimmt.

Senat

Oberstes Kollegialorgan der Universität ist der Senat. Die Professor*innen halten die Hälfte der Stimmen. Die restlichen Stimmen teilen sich Studierende, wissenschaftliches u. künstlerisches Personal und allgemeine Universitätsbedienstete. Die studentischen Vertreter*innen werden nach dem Wahlergebnis für die Universitätsvertretung ermittelt.

Mehr Informationen zu den Gremien in denen die Studienvertretung (d.h. Fachschaft) vertreten ist findest du unter folgenden Links:

Fakultätsrat

Studienkommission

Berufungskommission und Habilitationskommission