Mit 1.10.2021 tritt eine Studienplanänderung in Kraft.
Für Neulinge ab dem WS 21 bedeutet das: ihr beginnt in einem neuen System zu studieren, alles was davor passiert ist, betrifft euch eigentlich nicht. Der Studienplan der unten zum Download steht ist euer Studienplan. Achtet bei den Lehrveranstaltungen darauf, keine alte zu erwischen (meistens ist dann die Anmeldung auch gar nicht möglich – aber kontrolliert sicherheitshalber trotzdem immer das Datum), geht vorsichtig mit alten Mitschriften und Erfahrungswerten älterer Studierender um und lasst euch nicht verwirren, wenn mal wo eine LVA vorkommt, die ihr nicht im Studienplan findet.
Für alle Studierenden, die nicht vor dem 1.10. den Bachelor abschließen werden, bedeutet das: es darf durch die Änderungen zu keiner Verzögerung kommen, alle bereits abgeschlossenen ECTS können beim Einreichen ins neue System übertragen werden. Lest euch beizeiten in Ruhe die Übergangsbestimmungen und unsere FAQ dazu durch.
Nein, du musst nicht das Studio wiederholen! Wenn es die zugehörige Vorlesung nicht mehr gibt, wird es einen Ersatz geben, den du dir stattdessen für die Vorlesung anrechnen lassen kannst.
Mehr FAQ ganz unten auf der Seite!
Update Juni 2021
Es gab noch kleine Änderungen am neuen Studienplan: der Orientierungskurs hat doch weiterhin 3 ECTS, dafür Bau- und Planungsrecht nur 2 ECTS. Bauphysik und Stadtentwicklung haben Semester getauscht.
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird die geplante Studienplanänderung auf Wintersemester 2021 verschoben!
Es handelt sich dabei um eine Studienplanänderung; aus diesem Grund gilt es für alle, die zu diesem Zeitpunkt im Bachelor eingeschrieben sind. Der alte Studienplan läuft nicht parallel dazu aus, das heißt, Lehrveranstaltungen (LV), welche es im neuen Studienplan nicht mehr gibt, werden nicht mehr angeboten. Alle Studierenden welche am 1.10.2021 im Bachelor inskripiert sind werden automatisch in den neuen Studienplan übernommen, und müssen sich die LV des alten Studienplans auf die LV des neuen Studienplans anrechnen lassen. Geregelt wird dies in den sogenannten Übergangsbestimmungen.
Den neuen Studienplan inklusive allen LVA, Beschreibungen und Voraussetzungen findest du hier.
Eine Grafik für einen Überblick haben wir für euch erstellt. Bitte beachte, dass eine Grafik nicht ein 40-seitiges Dokument im Detail widerspiegeln kann – schau dir jedenfalls den gesamten Studienplan an!
Version September 2021
Übergangsbestimmungen
Es darf durch die Übergangsbestimmungen zu keiner Studienzeitverzögerung kommen können, also Ruhe bewahren. Keine bereits abgeschlossenen LVAs können “aberkannt” werden oder “verloren gehen”.
Die beschlossenen Übergangsbestimmungen findest du hier. Bitte lies dies genau durch, um optimal auf den Umstieg vorbereitet zu sein.
Erklärung/Aufarbeitung von uns zusätzlich zum besseren Verständnis:
Größte Änderungen
Die größten Änderungen fassen wir hier kurz für euch zusammen:
– Die meisten Vorlesungen wurden auf 3 ECTS erhöht
– Die Studios und die dazugehörigen Vorlesungen sind jetzt in Vorlesungsübungen “Grundlagen des Entwerfens ” à 8 ECTS zusammengefasst, dabei soll die Vorlesung/Prüfung integraler Bestandteil der Übung sein (Anm.: Nein, du musst niemals nie ein Studio nachholen das du schon gemacht hast)
– Jeder Forschungsbereich des Instituts für Entwerfen und Städtebau bietet eine VU “Grundlagen des Entwerfens” an. Demnach gibt es nicht mehr den zweiteiligen Grundkurs Hochbau im 2. + 3.Semester
– Das Bachelorentwerfen wird auf 15 ECTS erhöht
– Es gibt keine Wahlmodule (“Wahlpflichtfächer”) mehr, zB. Bausysteme. Diese werden teilweise in Pflichtfächern zusammengefasst, teilweise in freie Wahlfächer umgewandelt
Voraussetzungen
Achtet auf neue Voraussetzungen, damit ihr wie geplant weiter studieren könnt. Achtung: diese gelten jeweils für das ganze Modul, nicht nur für einzelne Lehrveranstaltungen.
Update: Für euch erreicht! Weil sich viele Sorgen gemacht haben, gelten für das Studienjahr 2021/22 als Übergangslösung noch ENTWEDER die neuen ODER die alten Voraussetzungen, wenn du also die Voraussetzungen nach dem alten oder dem neuen System erfüllst, kannst du an der jeweiligen LVA teilnehmen.
Studienkommission
Die Studienpläne werden von der Studienkommission gemacht, in welcher auch Studierende vertreten sind. Wir haben versucht, das Beste für alle Studierenden zu erreichen und die Interessen aller bestmöglich zu vertreten. Aber: wir sind auch keine Magier*innen – und haben in dem Gremium auch nur 1/3 der Stimmen.
Wir können immer Unterstützung gebrauchen: Wenn dein Interesse geweckt wurde und du in Zukunft auch bei Änderungen im Studienplan mitreden und die Interessen deiner Kolleg*innen vertreten willst, melde dich bei uns!
FAQ
Nein, du musst nicht das Studio wiederholen! Generell dürfen die rein studienrechtlich keine schon ausgestellten Zeugnisse “aberkannt” werden. Wenn es die zugehörige Vorlesung nicht mehr gibt, wird es einen Ersatz geben, den du dir stattdessen für die Vorlesung anrechnen lassen kannst. Das Gerücht man müsse Studios wiederholen hält sich hartnäckig. Hilf es zu bekämpfen und erzähl allen deinen Kolleg:innen, dass das nicht stimmt!
Ja, natürlich ist das Splitten von ECTS möglich! Wenn eine LVAs bei mehreren Modulen angerechnet werden kann, kannst du beim Einreichen die ECTS am Dekanat so splitten lassen, wie es für dich notwendig ist.
Das Splitten ist leider aus technischen Gründen nicht über tiss möglich. Daher müssen die Fächer mit einem Formular aufgeteilt werden und ans Dekanat geschickt werden (spezifisch: patricia.burgeth@tuwien.ac.at).
Jede bestehende Pflicht-LVA muss nach den Änderungen angerechnet werden können. Welche LVA genau wofür angerechnet werden kann, kannst du dir in den Übergangsbestimmungen anschauen.
Nein! Es darf durch die Änderungen bei niemandem zu einer Studienverzögerung kommen, und dass ECTS “aberkannt” werden o.Ä. bzw. jemand für ein Studium mehr ECTS abschließen muss als jemand anderes, ist schon rein rechtlich nicht möglich.
Theoretisch kann ein komplett abgeschlossener Bachelor lückenlos in den Plan nach den Änderungen übertragen werden. Was wofür angerechnet werden kann, ist in den Übergangsbestimmungen geregelt.
Da es unendlich viele Szenarien von bereits abgeschlossenen LVAs gibt – und die Bestimmungen tatsächlich nur von Menschen entwickelt wurden – kann es theoretisch in Einzelfällen vorkommen, dass ECTS überbleiben, die nirgends angerechnet werden können.
Solltest du nachweisen können, dass das bei dir der Fall ist und dadurch bei dir eine Studienverzögerung entsteht, muss in diesem Fall vom Dekanat eine Sonderlösung gefunden werden. Dabei helfen wir dir gegebenenfalls gerne.
Wenn du nach dem Inkrafttreten der Änderungen den Bachelor einreichst und einen Teil (oder alle) LVAs davor abgeschlossen hast, musst du selbst einteilen, wo du welche LVA anrechnen lassen willst.
Da mehrere LVAs in verschiedenen Pools (an verschiedenen Stellen) angerechnet werden können und damit auch deinen Notendurchschnitt beeinflussen, kann das niemand anders für dich machen.
LVAs, die in mehrere Pools passen, kannst du am Dekanat “splitten” lassen, um dir die ECTS so aufzuteilen, wie du sie brauchst.
Die Anrechnung selbst funktioniert über tiss – unter “Studienabschluss” kannst du die LVAs zuteilen (Vorsicht – das ist kein “smartes” System! Du musst selbst prüfen, ob alle LVAs dort stehen, wo sie hingehören!).
Das musst du theoretisch erst an dem Tag machen, an dem du deinen Bachelor einreichst. Unser Tipp: Es wäre allerdings wahrscheinlich sinnvoll, vorher schon einmal in Ruhe zu durchdenken, wie die Übergangsbestimmungen dich konkret betreffen werden, damit es am Schluss nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.
Solche Fragen können wir nicht pauschal beantworten, du musst dich aufgrund der vorhandenen Informationen selbst entscheiden, wie du weiter studieren möchtest.
Jeeein, ja, nein, naja, wenn der Vollmond an einem Dienstag ist – vielleicht? Pauschal gibt es auf alle diese Fragen keine einfache Antwort, die für alle stimmt. Da jede*r unterschiedlich studiert und eine unterschiedliche Zusammensetzung an LVAs bereits abgeschlossen hat, macht für jede*n etwas anderes Sinn.
Wenn du in Materialkunde vor dem letzten Antritt stehst, wäre es wahrscheinlich eine Überlegung wert, die Änderungen abzuwarten.
Wenn du allerdings z.B. bereits genug kunstgeschichtliche Fächer abgeschlossen hast um den Pool mit Baugeschichte fertig zu füllen und du sowieso vorhattest die Prüfung in naher Zukunft zu schreiben, macht es schon Sinn sie noch vor den Änderungen abzuschließen – usw.
An sich macht es aber keinen großen Unterschied, wann du welche Prüfung ablegst. Jede:r muss für den Bachelor-Abschluss 180 ECTS ablegen – so oder so.
Nein. So wie dir nicht nachträglich ECTS aberkannt werden können, können auch bereits abgelegte Zeugnisse nicht in ECTS erhöht werden. Darauf hat die Uni auch keinen Einfluss, das ist einfach Gesetz.
Ziel der Änderungen war es u.A., eine fairere Verteilung der ECTS (im Bezug auf Arbeitsaufwand) zu erreichen, da nach aktuellem Stand viele LVAs mit weniger ECTS gewichtet sind, als die meisten Studierenden dafür benötigen.
Um dahingehend eine Verbesserung zu erreichen, muss man irgendwo beginnen.
Außerdem: mit der Aufstockung der ECTS werden die Fächer als neue LVAs auf tiss eingetragen – es ist also nicht garantiert, dass sie gleich bleiben, und so wirklich “die selbe” Prüfung mehr ECTS hat.
Jede*r, der am oder nach dem 1.10.2021 im Bachelor inskribiert ist, ist von den Änderungen betroffen – d.h. es betrifft alle, die aktuell im Bachelor studieren und diesen nicht vor dem 1.10.2021 abschließen, sowie alle, die sich in Zukunft inskribieren.
LVAs, die in mehrere Pools passen, kannst du am Dekanat “splitten” lassen, um dir die ECTS so aufzuteilen, wie du sie brauchst.
Die Antwort auf diese Frage füllt mehrere Seiten und das Dokument heißt Übergangsbestimmungen.
Wir empfehlen dir, das Ganze vom neuen Studienplan ausgehend anzusehen: dies sind die Lehrveranstaltungen die du nun brauchst, und welche alten Fächer du dafür verwenden kannst steht in der Tabelle in den Übergangsbestimmungen (also nicht: vom alten Studienplan ausgehen und versuchen Entsprechungen zu finden). Also druck dir am besten den neuen Studienplan und die Übergangsbestimmungen aus und dann geh die neuen Fächer durch und hake ab, was du dir anrechnen kannst, und dann siehst du, was du noch machen musst.
Im Dokument des Studienplans bei den Beschreibungen der jeweiligen Module/Lehrveranstaltungen und in Anhang C: Zusammenfassung aller verpflichtenden Voraussetzungen.
Jede bestehende LVA muss nach den Änderungen angerechnet werden können. Welche LVA genau wofür angerechnet werden kann, kannst du dir in den Übergangsbestimmungen anschauen.
Nein! Laut einer Klausel in den Änderungen darf es durch die Änderungen bei niemandem zu einer Studienverzögerung kommen, und dass ECTS “aberkannt” werden o.Ä. bzw. jemand für ein Studium mehr ECTS abschließen muss als jemand anderes, ist schon rein rechtlich nicht möglich.
Theoretisch kann ein komplett abgeschlossener Bachelor lückenlos in den Plan nach den Änderungen übertragen werden. Was wofür angerechnet werden kann, ist in den Übergangsbestimmungen geregelt.
Da es unendlich viele Szenarien von bereits abgeschlossenen LVAs gibt – und die Bestimmungen tatsächlich nur von Menschen entwickelt wurden – kann es theoretisch in Einzelfällen vorkommen, dass ECTS überbleiben, die nirgends angerechnet werden können.
Solltest du nachweisen können, dass das bei dir der Fall ist und dadurch bei dir eine Studienverzögerung entsteht, muss in diesem Fall vom Dekanat eine Sonderlösung gefunden werden.
Die beiden Lehrveranstaltungen TWL Einführung und TWL 1 sind ausreichend um sich “Tragwerkslehre und Materialkunde 1” anrechnen zu lassen, siehe Übergangsbestimmungen.
Nein du musst die neue äquivalente Pflicht-LVA abschließen. Die Pools dienen nur zur Ausgleichung von Differenzen.
Das Studienjahr 2021/22 ist eine Übergangsphase, danach finden die Übungen nach Semesteraufteilung des neuen Studienplans statt.
Im Wintersemester 2021/22 finden Städtebau, Hochbau 2, Raumgestaltung, 3DG und Gestaltungslehre statt.
Im Sommersemester 2022 finden Städtebau, Wohnbau und Hochbau 1 statt. In Gebäudelehre nur eine reduzierte Gruppenanzahl für Wiederholer:innen aus dem Sommersemester 2021.
Die neuen Voraussetzungen gelten nur für die neue Lehrveranstaltung.
Die letzte Prüfung muss vor dem 1.10. abgeschlossen worden sein, um noch im alten System einzureichen. Es zählt das Datum des letzten Zeugnisses und unabhängig vom eigentlichen Eintragungsdatum werden Zeugnisse immer auf das Datum des Prüfungstermins ausgestellt.
Jene, welche den Namen oder die Anzahl der ECTS ändern. Wir halten noch Rücksprache ob es weitere LVAs betrifft.
Hochbau Einführung wird zu Hochbau 1
Hochbau 1 wird zu Hochbau 2
Hochbau 2 wird zu Hochbau 3
CAAD 1 = Digitale Darstellungsmethoden 1
CAAD 2 = Digitale Darstellungsmethoden 2
Alle anderen behalten entweder ihren Namen oder haben mehr ECTS.
Wahrscheinlich nicht, du kannst Stoffsemester SoSe21 für 2 ECTs oder Stoffsemester WS21 für 3 ECTS machen (wahrscheinlich erst ab Ende des Semesters, nach Abhaltung der ‘neuen’ Vorlesung), aber je nach VO ist der Semesterstoff ja auch immer gleich/sehr ähnlich.
Grundsätzlich muss bei jeder Prüfung das Stoffsemester angegeben werden. Eine Prüfung mit neuem Stoff kann natürlich erst NACH dem Abhalten der ersten LVA mit neuer Nummer angeboten werden. Bei einigen LVAs wird es eine Zeit geben, in der beide Prüfungen (alt und neu) angeboten werden.
Achte bei der Prüfungsanmeldung im TISS also darauf in welcher Lehrveranstaltung du dich anmeldest und wie viel ECTS diese hat.
Gewichtet nach den ECTS zusammengerechnet wahrscheinlich, wir halten noch Rücksprache.
Es wird mathematisch gerundet, dh. 1,5 wird aufgerundet.
Das Vertiefungsseminar war nach altem Studienplan ein freies Wahlfach und ist es immer noch. Es kann nicht in den Pflichtbereich übertragen werden. Es kann jedoch noch immer als Titel deiner Bachelorarbeit angeführt werden.
Genaue Passage aus dem Studienplan (gleich geblieben) unter 8. Prüfungsordnung:
“Haben Studierende sowohl das Modul Architekturforschung als auch das Vertiefungsseminar aus dem Wahlfachkatalog Architektur positiv absolviert, so ist auf deren Antrag beim studienrechtlichen Organ im Diploma-Supplement zum Diplomzeugnis auszuweisen, dass sie im Bereich der Architekturforschung vertiefend wissenschaftlich tätig waren.”
Den zweite Teil des Grundkurs gibt es nicht mehr, aber es passiert nichts, der erste Teil kann als VU Grundlagen des Entwerfens Hochbau 1 angerechnet werden. Der zweite Teil kann für den Ausgleich von ECTS Defiziten bei den Entwurfsfächern herangezogen werden, das ist aber auch mit anderen Lehrveranstaltungen möglich.
Der neue ist noch nicht in Kraft, du musst es noch auf den alten anrechnen und bei deinem Abschluss dann umrechnen.
Höchstwahrscheinlich schon, dies ist zwar unsprünglich nicht vorgesehen, inhaltlich jedoch sinnvoll. Dies muss im Einzelfall mit dem Dekanat abgesprochen werden.
Alles bleibt gleich, sie ist weiterhin “außerhalb des Studienplans” (also zusätzlich zu den 180 ECTS) zu absolvieren.
Achtung, nicht vergessen: es darf nicht die letzte Prüfung im Studium sein.
Das gilt nun als die regulären LV aus dem alten Studienplan und kann dementsprechend umgerechnet werden als hättest du diese LV hier absolviert. Wenn es freie Wahlfächer sind, bleiben diese freie Wahlfächer.
Das können wir nicht sagen, die Lehrenden entscheiden dies selbst. Theoretisch ist es eine komplett neue LVA und könnte sich auch entsprechend im Ablauf und Inhaltlichen Schwerpunkt [NT3] etc. ändern.
Transferables Skills (alter Name: Soft Skills) müssen aus einem bestimmten Katalog ausgewählt werden. Es gibt architekturspezifische Transferable Skills (TRS) die man im TISS bei Bachelor– und Masterstudienangebot ganz unten findet und einen Katalog für die TU allgemein, welche Studierende aus allen Studienrichtungen absolvieren können. (TISS > Studienangebot > TRS). Auch ist in den LVAs, die zum TRS-Katalog gehören, dieser in der tiss-Beschreibung unter “Curriculum” angeführt. Es gibt einige Ausnahmen (ÖH-Arbeit, manche Sprachkurse usw.), aber generell müssen TRS aus diesem Katalog kommen.
Freie Wahlfächer sind komplett frei, hier kann alles angerechnet werden wofür du ECTS bekommst, auch aus anderen Studienrichtungen und von anderen Unis. (außer die Zusatzprüfung DG!)
Nein bzw. nicht alle, die alten Lehrveranstaltungen die es jetzt nicht mehr gibt können auf die neuen “umgerechnet” werden. Wie das funktioniert siehst du in den Übergangsbestimmungen.
Ja, dies ist in den Übergangsbestimmungen vom vorletzten Studienplan zu alten/jetzigen Studienplan geregelt, du kannst es also auf den alten Studienplan zu Architekturtheorie 2 anrechnen und dann in den neuen Studienplan übernehmen.
Alle bisherigen Übergangsbestimmungen (Äquivalenzlisten) findest du hier.
Im Prinzip kannst du auf den alten und dann auf den neuen Studienplan umrechnen.
Alle bisherigen Übergangsbestimmungen (Äquivalenzlisten) findest du hier.
Die LVA kannst du dir im thematisch passenden Pool an anderer Stelle anrechnen oder als freies Wahlfach verwenden. VO Wohnbau wäre zB. Pool A
Siehe 3. Sonstige Bestimmungen der Übergangsbestimmungen.