An der TU Wien werden mit Wintersemester 2019 die Studiengänge Architektur und Raumplanung zugangsbeschränkt. Wir haben uns als Fachschaft Architektur wiederholt dagegen ausgesprochen und setzen uns auch weiterhin für einen freien Hochschulzugang ein.

Was wir kritisieren…

 :: Architektur oder Raumplanung? ::
Mit der Einführung von Zugangsbeschränkungen wird es unmöglich gemacht, gleichzeitig ein Architektur- und ein Raumplanungsstudium zu beginnen.

:: Irrwege erhöhen die Ortskenntnis ::
Einerseits sollte es die Aufgabe der Universität sein, die Studierenden ausreichend vorab über das Studium zu informieren, andererseits muss ein Studium erst studiert werden, um zu erfahren, ob es zu einem selbst passt.

:: Zusätzliche Hürde ::
Der Studienplan sieht mit der StEOP bereits eine Eingangsphase vor, in der die Studienwahl reflektiert werden soll. Warum nun eine zusätzliche bürokratische Hürde einbezogen werden soll, erschließt sich uns inhaltlich nicht.

 :: Bewertungskriterien und Losentscheid ::
Wie mit einem Wissenes- und “intelligenz”-test festgestellt werden soll, ob die Person gut in der Architektur wäre kann uns niemand erklären. Außerdem im selben Zug eine Auswahl per Losentscheid zu treffen, ist fragwürdig.

:: Betreuungsverhältnisse und Raumproblematik ::
Durch die Einführung von Zugangsbeschränkungen werden die grundsätzlichen Probleme an der TU Wien nicht gelöst; stattdessen wird bei den Studierenden eingespart.

:: Intransparente Kosten ::
Der Kostenbeitrag von 50€ bei der Registrierung ist nicht für die Durchführung der Zugangsbeschränkungen notwendig, da der Orientierungskurs ohnehin abgehalten werden muss und bereits finanziert ist.

:: Chancengleichheit? ::
Erwiesenermaßen sinkt der Frauenanteil und/oder der Anteil von Studierenden mit nicht akademischem Hintergrund nach der Einführung von Zugangsbeschränkungen.

Wie es dazu kam…

:: Besuch der Rektorin an der Fakultät ::
Die Rektorin kommuniziert, dass die Einführung von Zugangsbeschränkungen nur mit Zustimmung der Fakultät erfolgen wird – letztere soll im weiteren Verlauf an der Ausarbeitung mitwirken.

:: Leistungsvereinbarungen ::
Die Rektorin und das Ministerium beschließen in Verhandlungen die Zugangsbeschränkungen.

:: Beschluss des Fakultätsrats ::
Der Fakultätsrat spricht sich gegen das Auswahl- und Aufnahmeverfahren aus.

:: Verordnung ::
Trotz des Beschlusses erlässt der Senat der TU Wien am 13.03.2019 die Zugangsbeschränkungen für die Fakultät Architektur und Raumplanung.