Der Fakultätsrat (kurz Fakrat) ist als beratendes Kollegialorgan für den Dekan eingerichtet. Die Aufgaben des Fakultätsrates sind unter anderem die Beratung des Dekans und die Erstellung von Stellungnahmen zu wichtigen die Fakultät betreffenden Angelegenheiten.
Die Kommission setzt sich aus 8 Vertreter*innen der Professorenkurie, 4 Vertreter*innen der Universitätsassistent*innen und der wissenschaftlich/künstlerischen Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb, 2 Mitarbeiter*innen des allgemeinen Universitätspersonals sowie 4 Vertreter*innen der Studierenden zusammen.