An der TU Wien werden mit Wintersemester 2019 die Studiengänge Architektur und Raumplanung zugangsbeschränkt. Wir haben uns als Fachschaft Architektur wiederholt dagegen ausgesprochen und setzen uns auch weiterhin für einen freien Hochschulzugang ein.

 

Auszug aus der Verordnung des Rektorats… 

“Ab dem Wintersemester 2019/2020 müssen alle Studienwerber_innen (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), welche eine Zulassung zum Bachelorstudium Architektur oder Bachelorstudium Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien anstreben, das in dieser Verordnung für das jeweilige Studium festgelegte Verfahren absolvieren. Infolge der beschränkten Studienplätze ist die Teilnahme entweder am Auswahlverfahren für das Bachelorstudium Architektur oder am Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Raumplanung und Raumordnung möglich.”

 

Ablauf des Zulassungsverfahrens… 

Erste Stufe: Motivationsschreiben
Upload eines Motivationsschreibens im Rahmen der Online-Registrierung:
a) Im ersten Teil sollen Sie ihr Interesse am Thema Architektur darlegen und begründen, warum Sie an der Technischen Universität Wien das Bachelorstudium Architektur absolvieren möchten.
b) Im zweiten Teil sollen Sie in maximal fünf Skizzen ihre Auseinandersetzung mit elementaren architektonischen Themen dokumentieren.
Das Motivationsschreiben wird in der Lehrveranstaltung Orientierungskurs besprochen fließt aber nicht in die Beurteilung ein.
Für das Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren ist von den Studienwerber*innen ein Kostenbeitrag in Höhe von Euro 50,- zu entrichten.

Zweite Stufe: Aufnahmetest
Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird anhand der im Test erreichten Punkte ermittelt. Es gibt keine Benotung oder Bestehen, lediglich eine Punktereihung.
Die von den Studierenden erreichten Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens werden gereiht und führen zu einer Rangfolge. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an die Studierenden mit der jeweils höchsten Punktezahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.

Zulassung
Jene Studierenden, die einen Studienplatz erhalten haben, sind berechtigt, das Bachelorstudium Architektur an der Technischen Universität Wien gemäß dem Curriculum fortzusetzen (§ 62 UG). Studierende, die keinen Studienplatz erhalten haben, dürfen begonnene Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahrs des Bachelorstudiums Architektur noch bis zum Ende des Semesters abschließen. Dann erlischt die Zulassung.
Bei wiederholter Teilnahme am Auswahlverfahren, ist dieses jedes Mal vollständig zu absolvieren.

Der Kostenbeitrag wird jenen Personen, die einen Platz erhalten haben, in Form von Gutscheinen rückerstattet.

Der vollständige Text kann auf der Website der Tu Wien nachgelesen werden.

Fragen zum Verfahren bitte an studium-arch@rpl-arch.tuwien.ac.at

 

Was wir kritisieren…

 :: Architektur oder Raumplanung? ::
Mit der Einführung von Zugangsbeschränkungen wird es unmöglich gemacht, gleichzeitig ein Architektur- und ein Raumplanungsstudium zu beginnen.

:: Irrwege erhöhen die Ortskenntnis ::
Einerseits sollte es die Aufgabe der Universität sein, die Studierenden ausreichend vorab über das Studium zu informieren, andererseits muss ein Studium erst studiert werden, um zu erfahren, ob es zu einem selbst passt.

:: Zusätzliche Hürde ::
Der Studienplan sieht mit der StEOP bereits eine Eingangsphase vor, in der die Studienwahl reflektiert werden soll. Warum nun eine zusätzliche bürokratische Hürde einbezogen werden soll, erschließt sich uns inhaltlich nicht.

 :: Bewertungskriterien und Losentscheid ::
Wie mit einem Wissenes- und “intelligenz”-test festgestellt werden soll, ob die Person gut in der Architektur wäre kann uns niemand erklären. Außerdem im selben Zug eine Auswahl per Losentscheid zu treffen, ist fragwürdig.

:: Betreuungsverhältnisse und Raumproblematik ::
Durch die Einführung von Zugangsbeschränkungen werden die grundsätzlichen Probleme an der TU Wien nicht gelöst; stattdessen wird bei den Studierenden eingespart.

:: Intransparente Kosten ::
Der Kostenbeitrag von 50€ bei der Registrierung ist nicht für die Durchführung der Zugangsbeschränkungen notwendig, da der Orientierungskurs ohnehin abgehalten werden muss und bereits finanziert ist.

:: Chancengleichheit? ::
Erwiesenermaßen sinkt der Frauenanteil und/oder der Anteil von Studierenden mit nicht akademischem Hintergrund nach der Einführung von Zugangsbeschränkungen.

Wie es dazu kam…

:: Besuch der Rektorin an der Fakultät ::
Die Rektorin kommuniziert, dass die Einführung von Zugangsbeschränkungen nur mit Zustimmung der Fakultät erfolgen wird – letztere soll im weiteren Verlauf an der Ausarbeitung mitwirken.

:: Leistungsvereinbarungen ::
Die Rektorin und das Ministerium beschließen in Verhandlungen die Zugangsbeschränkungen.

:: Beschluss des Fakultätsrats ::
Der Fakultätsrat spricht sich gegen das Auswahl- und Aufnahmeverfahren aus.

:: Verordnung ::
Trotz des Beschlusses erlässt der Senat der TU Wien am 13.03.2019 die Zugangsbeschränkungen für die Fakultät Architektur und Raumplanung.